Behandlungskosten
Selbstzahler
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung nicht. Gesetzlich Krankenversicherte sind in meiner Naturheilpraxis grundsätzlich Selbstzahler. Die Behandlungskosten sind direkt nach der Behandlung in bar zu begleichen. Dies gilt auch, sofern Sie über eine Zusatzversicherung verfügen. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung über eine mögliche Kostenübernahme meiner therapeutischen Leistungen. Zur Einreichung bei Ihrer Zusatzversicherung erhalten Sie eine detaillierte Privatrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sollte Ihre Versicherung nur einen Teil des Rechnungsbetrages übernehmen, ist der Differenzbetrag von Ihnen persönlich zu tragen.
Privat Krankenversicherte
Viele private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten - abhängig vom individuellen Tarif - teilweise oder in voller Höhe. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung, über eine mögliche Kostenübernahme meiner therapeutischen Leistungen. Sie erhalten zur Einreichung bei Ihrer Versicherung eine detaillierte Privatrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie auch als privat Krankenversicherte in Rechnungsvorlage treten müssen und die Behandlungskosten direkt nach der Behandlung in bar zu begleichen sind, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung die Behandlungskosten in vollem Umfang erstattet.
Naturheilpraxis für ganzheitliche Frauen- und Kinderheilkunde Mainz, Kirsten Kollmann, Heilpraktikerin, Am Molkenborn 7, 55122 Mainz (Hartenberg)
Letzte Aktualisierung Mai 2018
Letzte Aktualisierung Mai 2018